02.03.01 (Bayern) Verwalten eines Lagers
- Laufende Nr
- 79
- SYS_1
- 02
- SYS_2
- 02.03
- SYS_3
- 02.03.01
- SYS_4
- 02.03.01
- ORGEINHEIT
- Verwaltung
- UNB
- Materialwesen
- AUFGFAM
- Vertrieb und Einkauf / Disposition / Lager / Transport
- ERAAA
- Verwalten eines Lagers
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 4
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Regelmäßige Bestandskontrolle und –pflege im Lagerbereich (z.B. Teile-, Materiallager) nach Vorgabe organisieren (z.B. Lagerbestände, Lagerbewegungen, Verbrauchsmengen). Nachbestellungen im vorgegebenen Rahmen veranlassen. Eilanforderungen bearbeiten, Zusatzbedarfe weitermelden. Überschuss-Lagerbestände erkennen und auf Verwendungsmöglichkeiten prüfen lassen. Annahme, Einlagerung, Kommissionierung und Auslagerung von Waren durchführen bzw. veranlassen. Wareneingangsvorschriften beachten (z.B. Wareneingangsprüfung veranlassen). Beschädigte bzw. fehlerhafte Teile/Chargen bezüglich der Weiterverwendung mit Fachabteilungen abstimmen. Warenbewegungen ein-/ausbuchen. Belege erfassen. Begleitpapiere für Eingänge kontrollieren, Lagerorte registrieren, bei Ausgängen Begleitpapiere ausfertigen. Leergut zum Rückversand bereitstellen. Fachliche Koordination, Einarbeiten von Mitarbeitern im Anlernbereich. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnisse prüfen. Die Sicherheitsvorschriften im Lagerbereich beachten. Reinigungsarbeiten durchführen bzw. durchführen lassen.
BBG
Das Überwachen und Durchführen der Lagerbewegungen, die Bestandsüberwachung, die Dokumentation incl. Begleitpapierhandhabung sowie die fachliche Koordination erfordern Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie durch eine mehrjährige praktische Tätigkeit in der Lagerverwaltung einschließlich einer zusätzlichen aufgabenbezogenen Qualifikation oder durch eine 2-jährige Ausbildung zum Fachlageristen erworben werden.